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Ich-AG: Angestellte ab sofort möglich

Zur Förderungsmöglichkeit der Ich-AG vgl. grundlegend den Aufsatz von RA Dr. Bahr: "Existenzgründung und Ich-AG". Es handelt sich dabei um eine staatliche Unterstützung für Selbständige, die zum 01.01.2003 eingeführt wurde. In der Praxis war bislang vor allem das Verbot Angestellte zu beschäftigen, außerordentlich problematisch. Daher hatten sich Veränderungen schon Ende April angekündigt (vgl. die Kanzlei-Info v. 20.04.2003).

Dieses Verbot wurde nun durch das "Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung" aufgehoben. Die Änderungen erfolgten auf Vorschlag des Finanzausschusses des Bundestages und standen am 8. August 2003 im Bundesgesetzblatt und gelten rückwirkend zum 1. Januar 2003.

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