Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Nürnberg: Verfall von Restgutgaben auf Telefonkarte rechtswidrig

Das OLG Nürnberg (Urt. v. 08.04.2003 - Az: 3 U 3262/02) hat entschieden, dass der Verfall von Restguthaben auf Telefonkarten aufgrund einer Befristung der Gültigkeitsdauer gegen geltendes Recht verstößt:

"Die Begrenzung der Gültigkeitsdauer weicht von wesentlichen Grundgedanken des Prinzips der Äquivlaenz von Leistung und Gegenleistung unangemessen ab und ist gemäß § 307 Abs.2 Nr.1, 307 Abs.1 S.1 BGB unwirksam."

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Ein Getränk ohne Alkohol darf nicht als "alkoholfreier Gin" bezeichnet werden, da dies Verbraucher über die Produktart täuscht.
ganzen Text lesen
13. Oktober 2025
Werbung für alkoholfreie Getränke mit Aussagen wie "This is not Gin" ist irreführend. Denn geschützte Alkoholbegriffe (wie "Gin") sind auch in…
ganzen Text lesen
10. Oktober 2025
Eine Preisermäßigung ist unzulässig, wenn der 30-Tage-Bestpreis nicht klar, gut lesbar und unmissverständlich angegeben ist.
ganzen Text lesen
06. Oktober 2025
Wer mit einem abgelaufenen hoheitlichen Titel (hier: Bezirksschornsteinfegermeister) wirbt, handelt irreführend (OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2025 -…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen