Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

StA Kiel: Verfahrens-Einstellung bei JuSchG-Straftat

Die Kanzlei-Infos hatten am 23.06.2003 darüber berichtet: Die "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" (www.bpjs-klage.de) hatte im Juni diesen Jahres einer minderjährige Person ein indiziertes Computerspiel abgegeben. Jan Petersen, Gründer der Vereinigung, hatte sich im Anschluss selbst angezeigt. Er will damit auf die fragwürdige Indizierung des Spiels aufmerksam machen.

Nun berichtet er auf seiner Homepage über die Reaktion der Staatsanwaltschaft (StA) Kiel. Der zuständige Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gemäß § 153 StPO eingestellt:

"(...) ich habe das Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO eingestellt, weil Ihre Schuld als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Die Einstellung ist unter anderem im Hinblick darauf erfolgt, dass das Strafverfahren durch Sie zu dem Zweck missbraucht werden sollte, die Streichung des Spiels (...) vom Index der jugendgefährdenden Schriften zu erreichen."


Petersen erklärt auf seiner Homepage, gegen die Verfahrenseinstellung Rechtsmittel einzulegen. Dies wird jedoch schon aus prozessualen Gründen keinen Erfolg haben, da grundsätzlich nur der Geschädigte Beschwerde einlegen kann (§§ 171, 172 StPO).

Rechts-News durch­suchen

15. Juni 2026
Tierschützer müssen nach der Veröffentlichung heimlich gefilmter Schlachthof-Videos Schadensersatz leisten.
ganzen Text lesen
12. Juni 2026
Gläubiger können Kosten für eine vor Einleitung eines Prozesses eingeholte Schufa-Auskunft nicht als Verzugsschaden ersetzt verlangen.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Das Land Hessen scheitert mit einer Klage auf 5,7 Mio. EUR Schadensersatz gegen den Geschäftspartner eines korrupten Staatsanwalts.
ganzen Text lesen
01. Juni 2026
Die AGG-Klage einer nicht-binären Person ist rechtsmissbräuchlich, wenn die ursprüngliche Bewerbung nur auf eine Entschädigung zielte.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen