Erst vor kurzem waren "Alcopops", d.h. hochprozentige Alkoholmixgetränke, Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Getränke-Industrie, vgl. die Kanzlei-Info v. 07.01.2004. Inhaltlich ging es dabei um den Vorwurf, dass die Getränke-Industrie durch diese neue Form des Mischgetränks die Unerfahrenheit und die leichte Beeinflussbarkeit von Kindern und Jugendlichen ausnutze und damit gegen § 1 UWG verstoße.
Nun hat die CDU/CSU eine Gesetzesinitiative im Deutschen Bundestag gestartet (BT-Drucksache 15/2646, PDF 70 KB), um diesem Problem zu begegnen. Nach den vorgelegten Untersuchungen sei der Konsum der Jugendlichen dramatisch angestiegen: Seit dem Jahre 2001 habe der Umsatz der Alcopops um fast 350% zugenommen. Diese neue Form des Getränks rangiere bei Jugendlichen zwischen 14 bis 17 Jahren an erster Stelle.
Die Initiatoren kritisieren vor allem die nach ihrer Ansicht mangelnde Angabe des Alkoholgehalts auf den Flaschen:
"Ein Grund für den unerlaubten Verkauf von alkoholischen Mixgetränken an Kinder- und Jugendliche liegt in der mangelnden Erkennbarkeit des Alkoholgehalts der Getränke.
Bei 2.500 auf dem deutschen Markt im Angebot befindlichen Erfrischungsgetränken fällt es dem Handel zunehmend schwerer, die zum Teil in der Verkehrsbezeichnung nur als „Kohlensäurehaltige Mixgetränke“ gekennzeichneten Alkopops als solche zu erkennen und damit dem bestehenden Abgabe- und Verkaufsverbot nachzukommen. Dies zeigt sich auch in den Fällen, in denen eine Positionierung der Alkopops direkt neben nichtalkoholischen Getränken oder im Kassenbereich erfolgt. Alkopops gehören neben die Spirituosen."