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EuGH: Ungleiche Steuer auf Geldspielautomaten rechtswidrig?

Derzeit liegt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Vorabentscheidungs-Anfrage des Bundesfinanzhof (BFH).

Der BFH sollte ursprünglich beurteilen, ob es rechtmäßig ist, wenn Geldspielautomaten, die in öffentlichen Spielhallen aufgestellt sind, nicht der Umsatz-Steuerpflicht unterliegen, während solche, die in privaten Spielhallen stehen, steuerpflichtig sind. Da inhaltlich europarechtliche Vorschriften (6. Umsatzsteuer-RiL 77/388/EWG) tangiert sind, hat der BFH diese Frage dem EuGH vorab zur Entscheidung vorgelegt (BFH, Beschl. v. 6.11.2002 - Az.: V R 7/02).

Die Generalanwältin Stix-Hackl hat nun am 8. Juli ihre Schlussanträge in diesem Verfahren gestellt. Der EuGH ist nicht an diese Anträge gebunden, folgt ihnen in der Praxis aber häufig.

Stix-Hackl kommt zu dem Ergebnis, dass eine Ungleichbehandlung privater und öffentlicher Geldspielautomaten nicht gerechtfertigt sei, wenn es sich um gleichartige Geräte handle.

Auf die Entscheidung des EuGH darf man somit außerordentlich gespannt sein, da sich hierdurch auch weitreichende Konsequenzen für die nationale Rechtsprechung ergeben werden.

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