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Umsatzsteuer für UMTS vor dem EuGH

Der Streit, ob der Kauf der UMTS-Lizenzen umsatzsteuerpflichtig ist (vgl. die Kanzlei-Info v. 01.12.2003), wird nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden werden.

In Österreich hatten sechs UMTS-Lizenzinhaber Klage gegen die Republik Österreich eingereicht und verlangten die Rückerstattung von 140 Mio. EUR Vorsteuer.

Ende 2000 waren in Österreich die UMTS-Lizenzen versteigert worden. Die einzelnen Betreiber erwarben die Rechte für horrende Summen. Die Rechnungen wiesen jedoch keine Umsatzsteuer aus, so dass die Firmen auch keine Vorsteuer in Abzug bringen konnten.

Die österreichischen Firmen stellten sich auf den Standpunkt, dies sei angesichts der 6. Umsatzsteuerrichtlinie der EU falsch gewesen. Da die Posten auf dem Gebiet des Telekommunikations- und Fernmeldewesens stattgefunden hätten, beinhielten die Beträge auch Umsatzsteuer. Diese könnten in Abzug gebracht werden.

Das österreichische Gericht legte nun die Frage dem EuGH vor, damit dieser entsprechend entscheiden kann. Mit einer gerichtlichen Entscheidung ist erfahrungsgemäß erst in einigen Jahren zu rechnen.

Dem aktuellen juristischen Verfahren kommt exemplarische Bedeutung zu, denn aufgrund der EU-Richtlinie handelt es sich um ein gesamteuropäisches Problem. Alleine in Deutschland würde sich die Rückforderungsumme auf ca. 7 Mrd. Euro belaufen.

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