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Niedersachsen ./. RTL: Streit beendet

Wie die Niedersächsische Staatskanzlei in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, ist der seit zehn Jahren schwelende Streit zwischen dem Land Niedersachsen und dem Fernsehsender RTL nunmehr beigelegt.

Inhaltlich ging es um Geldbußen, die das Land festgesetzt hatte, weil RTL nicht die Mindestausstrahldauer zwischen den Werbeblöcken eingehalten hatte. RTL hatte damals alle 20 Minuten zu Werbezwecken unterbrochen, während das Land Niedersachsen von 45 Minuten werbefreier Zeit ausging.

Gestritten wurde um die Auslegung der Europäischen Fernsehrichtlinie, die nur bei Vorliegen einer "Reihe" eine Unterbrechung alle 20 Minuten vorsieht. RTL meinte damals, das Angebot würde hierunter fallen.

Es kam zu einer Entscheidung des EuGH (Urt. v. 23. Oktober 2003 - Az.: C-245/01), die bestimmte Mindestvoraussetzungen für das Vorliegen einer Reihe (inhaltliche Verknüpfung der Themen, übereinstimmender Protagonisten-Kreis) festlegte. Eine bloße formale Zusammenlegung einzelner, vollkommen unabhängiger Filme begründe noch keine Reihe iSd. der Richtlinie.

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