Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BPatG: Marken „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ nur teilweise geschützt

Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) einem Antrag des Süßwarenherstellers Ferrero auf Löschung der vom Weltfußballverband FIFA eingetragenen Marken „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ vollumfänglich stattgegeben hatte, hat das Bundespatentgericht (BPatG) diese Löschungsanordnung lediglich im Hinblick auf solche Waren und Dienstleistungen aufrechterhalten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausrichtung einer (Fußball-) Weltmeisterschaft stehen (32 W (pat) 237/04 und 32 W (pat) 238/04).

Für alle übrigen Waren und Dienstleistungen hat das Gericht die Löschungsanordnung wieder aufgehoben mit der Folge, dass der Markenschutz insoweit erhalten bleibt. Dies betrifft insbesondere Reinigungs- und Hygieneprodukte, Elektroartikel und Bürobedarf.

Die FIFA kündigte an, vor dem BGH Beschwerde hinsichtlich der Produkte einzulegen, deren Eintragung das Bundespatentgericht nicht bestätigt hat.

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen