Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Hamburg: Streitwert bei Online-Beleidigung bei 5.000,- EUR

Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 - PDF) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.

Der Beklagte hatte in einem Internet-Forum wahrheitswidrige Tatsachen über den Kläger, der von der Kanzlei Dr. Bahr vertreten wurde, geäußert:

"Herr C. hat offensichtlich Zahlungsprobleme, weil ihn einige große Vermarkter gekickt haben und auch Strafantrag gestellt haben. Wer mit Herrn C. Geschäfte macht ist leider selber Schuld. Impressum lesen hilft."

Daraufhin wurde er wegen Verleumdung (§ 823 BGB iV. § 187 StGB) und Kreditschädigung (§ 824 BGB) abgemahnt.

Der Beklagte gab zwar eine Unterlassung ab, beglich aber nicht die Kosten. Zu Unrecht wie nun das AG Hamburg entschied.

Das LG Düsseldorf (Urt. v. 14.08.2002 - Az.: 2a O 312/01) hatte im Jahre 2002 entschieden, dass bei Online-Beleidigungen ein Streitwert von 10.000,- DM (= 5.119,92 EUR) angemessen sei. In einer jüngeren Entscheidung dagegen, bei dem es um unzutreffende eBay-Bewertungen ging, nahm das LG Düsseldorf (Urt. v. 18.02.2004 - Az.: 12 O 6/04) dagegen einen Streitwert von 10.000,- EUR an.

Im vorliegenden Fall legte der Hamburger Richter die Summe bei 5.000,- EUR fest:

"Soweit es nun den Gegenstandswert betrifft, kann von keiner höheren Summe als von 5000,00 € ausgegangen werden. Insoweit ist von Bedeutung, dass die Angelegenheit sich zwar im Internet abgespielt hat, der Teilnehmerkreis aber nur gering war."

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen