Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BVerwG: Fun Games rechtlich nicht erlaubt - VOLLTEXT

Die Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 23.11.2005 - Az.: 6 C 9.05) zur Zulässigkeit von Fun Games liegt nun im Volltext vor.

Das BVerwG hatte noch rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Spielverordnung zum 01.01.2006 (= vgl. Kanzlei-Infos v. 08.09.2005) entschieden. Welche Auswirkungen das Urteil noch auf die neue Rechtslage haben wird, bleibt abzuwarten. Ab Januar sind Fun Games ohnehin grundsätzlich nicht mehr erlaubt.

Ausführliche Informationen zur Problematik von Fun Games erhalten Sie im kürzlich erschienenen Buch von RA Dr. Bahr "Glücks- und Gewinnspielrecht".

Rechts-News durch­suchen

16. Juli 2026
Wer als Spielhallenbetreiber mehrfach gegen die Aufsichtspflicht verstößt und wirtschaftliche Gründe als Rechtfertigung anführt, muss mit dem…
ganzen Text lesen
04. Juni 2026
Wer in seiner Gaststätte illegales Glücksspiel duldet, verliert die behördliche Schankerlaubnis.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Wer OASIS-Sperrabfragen bei Spielautomaten systematisch umgeht, gilt als unzuverlässig und verliert seine Erlaubnis zum Aufstellen von…
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Für eine vorläufige Kontopfändung (hier: Rückforderung von verlorenen Spieleinsätzen) dürfen auch Jahre alte Handlungen und vollstreckungshemmende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen