Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Stralsund: Keine Anspruch auf Telefon-Entgelte bei Backdoor-Trojaner

Das LG Stralsund (Urt. v. 22.02.2006 - Az.: 1 S 237/05) hat entschieden, dass ein Anschlussinhaber den Anscheinsbeweis für die Richtigkeit einer Telefonrechnung erschüttern kann, wenn er nachweist, dass sich auf seinem Rechner ein Backdoor-Trojaner befindet, der Daten ausspäht.

Klägerin war ein Netzbetreiber, der von dem Anschlussinhaber die Telefonentgelte für 0190-Rufnummern einklagte. Nachdem die Klägerin das Prüfprotokoll vorgelegt hatte, sprach der Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der Abrechnung.

Diesen Anschein konnte der Beklagte jedoch dadurch erschüttern, dass er darlegte, dass sich auf seinem Rechner ein "Backdoor-Trojaner" befand.

Die Richter übertragen die Grundsätze, die der BGH zu den Dialer-Fällen entwickelte auf diese Konstellation:

"Diese Rechtsprechung des BGH ist übertragbar auf den vorliegenden Fall der Existenz eines sog. „Backdoor-Trojaners“ (...)

Zwar ist ein technischer Unterschied zu sehen zwischen einem Dialer und dem von dem Zeugen festgestellten Virus. Während sich der heimlich installierte Dialer selbsttätig, d.h. ohne weiteres Zutun des Nutzers in das Internet einwählt, ist der von dem Zeugen X gefundene Virus nach dem Vortrag der Klägerin geeignet, Nutzerdaten auszuspähen und so seinem Versender die Nutzung derselben zu ermöglichen.

Nach ihren Ausführungen ist der gefundene Trojaner ein Virus, der darauf ausgelegt ist, die auf der Festplatte des Computers des Nutzers gespeicherten Daten - vorwiegend den Benutzercode - zu lesen und zu benutzen. Der unberechtigte Nutzer verfügt dann über die Zugangsberechtigung und kann so auf Kosten des ursprünglich Berechtigten Verbindungen aufbauen."


Und weiter:

"Soweit die Klägerin bestreitet, dass der Virus Internetverbindungen herstellen könne, kommt es hierauf nicht an.

Die ausgespähten Nutzerdaten können verwendet werden, um mit den Verbindungsdaten des Geschädigten ohne dessen Zutun und Willen eine Einwahl - auch über einen Dialer - in das Internet zu bewirken. Mit den ausgespähten Daten kann der unbefugte Nutzer unter Verwendung der Nutzerdaten der ausgespähten Person sich von jedem Rechner aus als berechtigter Nutzer ausgeben und all diejenigen Verbindungen herstellen, die der berechtigte Nutzer herstellen könnte."


Die Klage auf Zahlung der Telefon-Entgelte wies das Gericht somit ab.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen
16. Oktober 2026
Opfer unautorisierter Zahlungen haben Anspruch auf sofortige Erstattung durch die Bank, unabhängig davon, ob ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen