Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamm: Adressenhandel im Bereich von Telefonwerbung rechtswidrig

In einem aktuellen Urteil vom 15.08.2006 hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts angenommen, dass eine außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung, die ohne das vorherige Einverständnis des angerufenen Verbrauchers mit dem Anruf erfolgt sei, gegen Wettbewerbsvor- schriften verstoße und daher zu unterlassen sei. Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts hat damit die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht hat zur Begründung ausgeführt: Telefonwerbung sei als eine unlautere Wettbewerbshandlung zu qualifizieren, wenn sie einen Marktteilnehmer unzumutbar belästige. Eine solche unzumutbare Belästigung sei dann anzunehmen, wenn eine Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung erfolgt sei.

Ein solches Einverständnis des angerufenen Verbrauchers bestehe nicht deshalb, weil er gegenüber dem Handyservice einer Telefongesellschaft unter Nr. 5 der vorformulierten Auftragsbedingungen erklärt habe, er sei damit einverstanden, dass der Handyservice ihn auch telefonisch über weitere interessante Angebote informiere. Diese Einverständniserklärung sei nämlich schon deshalb rechtlich unwirksam, da die Einwilligung gegenüber der Telefongesellschaft an versteckter Stelle mitten in einem vorformuliertem Text untergebracht sei und daher gegen das einzuhaltende Transparenzgebot verstoße.

Wenn man die Einverständniserklärung des Verbrauchers dahin auslegen sollte, dass er auch mit der Werbung von Drittanbietern für andere Vertragsgegenstände einverstanden sei, wäre die Einwilligung zudem deshalb unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteilige. Denn für einen Verbraucher werde es angesichts des bestehenden Adressenhandels unüberschaubar, wer sich auf ein solches Einverständnis berufen könnte. Der Schutz des Verbrauchers vor belästigenden Anrufen wäre dadurch ausgehöhlt.

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 15.08.2006 - 4 U 78/06 -

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm v. 11.09.2006

Rechts-News durch­suchen

23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen