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OLG Saarbrücken: Rabatt-Werbung "20% auf Alles..." wettbewerbswidrig

Das OLG Saarbrücken (Urt. v. 18.10.2006 - Az.: 1 U 670/05-229) hat entschieden, dass die Werbung eines bekannten Baumarktes "20 % auf Alles, ausgenommen Tiernahrung" wettbewerbswidrig ist.

Die Klägerin beanstandete, dass beim Einkauf nicht nur Tiernahrung vom Rabatt ausgeschlossen sei, sondern auch anderweitige Produkte, die man in den Läden der Beklagten erwerben könne (z.B. Zigaretten oder Tchibo-Geräte).

Zu Recht wie die Saarbrücker jetzt entschieden. Die Werbung führe den Verbraucher in die Irre:

"Der durchschnittliche Verbraucher muss der Werbung entnehmen, dass alles, was er in den Märkten der Beklagten – jedenfalls über die Kasse – kaufen kann, während der Aktion 20 % billiger ist als sonst (außer Tiernahrung, soweit er diese Einschränkung, um die es hier nicht geht, bei situationsadäquater Aufmerksamkeit bemerkt).

Denn die Preissenkung wird – abgesehen von der hier nicht interessierenden Tiernahrung – eben gerade einschränkungslos angekündigt. Die Annahme des durchschnittlichen Verbrauchers ist indes falsch. Tchibo-Artikel, die er in den Märkten erwerben kann, werden nämlich nicht 20 % billiger angeboten.

Zu Unrecht macht die Beklagte demgegenüber geltend, dass sich ihre Werbung nur an Baumarktkunden richte, diese aber ohnehin in den Märkten keine Tchibo--Artikel erwarteten, eine solche Erwartung allenfalls ihre Kunden, denen der Verkauf auch von Tchibo--Artikeln bekannt sei, haben könnten, diese Kunden dann aber auch wüssten, dass sich die Preissenkung auf die besonders angebotenen Tchibo--Artikel nicht beziehe."


Und weiter:

"Richtig ist zwar, dass sich der durchschnittliche Verbraucher kaum aufgrund der Werbung in die Märkte der Beklagten begeben wird, um dort gerade Tchibo-Artikel günstiger zu erwerben. Er wird sich vielmehr, wenn er mit der Werbung konfrontiert wird, gar keine konkreten Vorstellungen über das in den Märkten der Beklagten im einzelnen angebotene Warensortiment machen, wie der Senat aus eigener Sachkunde beurteilen kann. Das ist aber auch nicht der entscheidende Gesichtspunkt.

Maßgeblich ist, dass beim durchschnittlichen Verbraucher aufgrund der Werbung die Erwartung geweckt wird, während der Aktionen alle in den Märkten angebotenen Produkte preisgünstiger erwerben zu können, er diese Erwartung zum Anlass nehmen kann, die Märkte aufzusuchen, um sich dort einen Überblick über die Produktpalette zu verschaffen und wegen des besonderen Angebots Käufe zu tätigen, die Erwartung dann aber hinsichtlich der Tchibo--Artikel enttäuscht wird."

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