Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamm: Versandkosten bei Online-Shop auch ins Ausland

Das OLG Hamm (Beschl. v. 28.03.2007 - Az.: 4 W 19/07: PDF via MIR) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass bei einem Online-Shop auch bei Auslieferung ins Ausland die Versandkosten anzugeben sind.

"Nach der Antrags- und entsprechend nach der Beschwerdeschrift sollen der Antragsgegnerin Verkaufsangebote untersagt werden, ohne dabei auch für den Versand ins außereuropäische Ausland, falls dieser angeboten wird, anzugeben, in welcher Höhe Versandkosten anfallen und nur für den Fall, dass die Angabe dieser Kosten nicht möglich ist, die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Käufer die Höhe leicht errechnen
kann."


D.h., liefert ein Online-Shop ins Ausland, muss er grundsätzlich ebenfalls die konkret anfallenden Versandkosten angeben. Ist dies nicht möglich, so reicht es im Zweifel nicht aus, einfach einen E-Mail-Kontakt einzurichten, sondern der Shop-Betreiber ist vielmehr verpflichtet alle Umstände mitzuteilen, die den Kunden in die Lage versetzen, das Porto selber zu ermitteln (z.B. Größe, Gewicht usw).

Rechts-News durch­suchen

05. Juni 2026
Der EuG kippt Metas Torwächter-Status für den Bereich Marketplace nach dem Digital Markets Act (DMA), bestätigt ihn aber für den Bereich Messenger.
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Wer IBAN und Kreditkartendaten in einem Chat preisgibt und später irrtümlich eine Zahlung freigibt, erhält keinen Ersatz aus der Hausratversicherung…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Bewusst unvollständige Online-Berichte wirken wie falsche Tatsachen und verletzen das Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen