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BAG: Ausstattung des Betriebsrates mit PC und Software durch Arbeitgeber

Das BAG (Beschl. v. 16.5.2007 - Az.: 7 ABR 45/06) hatte über die Ausstattung des Betriebsrates mit PC und Software durch den Arbeitgeber zu entscheiden:

"Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber (...) die Überlassung eines PC nebst Zubehör und Software nur verlangen, wenn er die Ausstattung mit diesem Sachmittel zur Durchführung seiner sich ihm stellenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben für erforderlich halten darf.

Dies ist nicht bereits dann der Fall, wenn der Betriebsrat ihm obliegende Aufgaben mit Hilfe eines PC effektiver und rationeller erledigen kann als mit einem anderen ihm bereits zur Verfügung stehenden Sachmittel. Aus Effektivitätsgründen darf der Betriebsrat die Überlassung eines PC nur für erforderlich halten, wenn er ohne diese technische Ausstattung ihm obliegende Aufgaben vernachlässigen müsste."

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