Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Köln: Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" auch im Hauptsacheverfahren rechtmäßig

Das LG Köln hat nun im Hauptsacheverfahren (Urt. v. 30.01.2008 - Az.: 28 O 319/07) entschieden, dass das Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" rechtmäßig ist.

Im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren hatten sowohl das LG Köln (Urt. v. 11.07.2007 - Az.: 28 O 263/07) als auch das OLG Köln (Urt. v. 27.11.2007 - Az.: 15 U 142/07) in der gleichen Weise entschieden.

"Leitsätze:
1. Ein Internet-Portal, auf dem Lehrer bewertet werden (hier: spickmich.de), ist grundsätzlich rechtlich erlaubt, soweit dort nur wahre Tatsachenbehauptungen oder zulässige Meinungsäußerungen der Schüler veröffentlicht werden.

2. An der rechtlichen Zulässigkeit ändert auch nichts der Umstand, dass die Bewertungen anonym abgegeben werden. Denn im Internet ist es üblich, dass die User nicht mit ihrem vollen Namen und Adresse auftreten. Auch Meinungen, die lediglich unter einer E-Mail-Adresse oder auch anonym im Internet abgegeben werden, genießen den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG.

3. Die Nennung von persönlichen Daten der Lehrer ist dann erlaubt, wenn die Daten anderweitig öffentlich zugänglich sind, z.B. auf der Webseite der betreffenden Schule.

4. Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG erlaubt, wenn die Daten anderweitig öffentlich zugänglich sind und kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen ersichtlich ist."

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen
16. Oktober 2026
Opfer unautorisierter Zahlungen haben Anspruch auf sofortige Erstattung durch die Bank, unabhängig davon, ob ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen