Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Keine grundsätzlichen Löschungspflichten für Online-Archiv

Das LG Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 11.06.2008 - Az.: 324 0 1069/07) noch einmal klargestellt, dass ein verurteilter Straftäter keinen grundsätzlichen Löschungsanspruch gegen Online-Archive hat.

"Leitsätze:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.

2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückgetreten lassen."


Siehe dazu unsere Webseite "Suchmaschinen & Recht", auf der alle bis dato veröffentlichten Entscheidungen zu den Löschungspflichten bei Online-Archiven zum Abruf bereitstehen.

Rechts-News durch­suchen

25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
22. September 2025
Ein Online-Coaching für Dropshipping fällt laut LG Hamburg nicht unter das FernUSG, da keine Einzelschulung oder Lernerfolgskontrolle vorlag.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen