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OVG Lüneburg: Beurteilungsspielraum für Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Das OVG Lüneburg (Beschl. v. 27.10.2008 - Az.: 10 LA 107/07) hat entschieden, dass bei einer gerichtlichen Nachprüfung von Entscheidungen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) dem Gremium ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht.

Die KJM hatte die Inhalte einer Fernsehsendung beanstandet und ihre Ansicht auch begründet. Das betroffene Unternehmen wollte diese Beanstandung nicht hinnehmen und klagte.

Die Lüneburger Richter wiesen die Klage ab. Da der KJM ein eigener Beurteilungsspielraum zukomme, wäre es erforderlich gewesen, sich mit der konkreten Begründung der Behörde auseinanderzusetzen. Die Klägerin habe dies jedoch nicht getan, sondern lediglich ihre eigene Meinung und Ansicht wiedergegeben. Dies reiche, so die Juristen, aber nicht aus.

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