Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Keine Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets

Das LG Hamburg hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 09.01.2009 - Az.: 324 O 867/06) entschieden, dass durch Google-Snippets keine Persönlichkeitsverletzung eintritt.

Der Kläger begehrte von der bekannten Suchmaschine Google die Löschung mehrer Suchergebnisse, in denen sein Name in Zusammenhang mit Immobilienbetrug als "Snippets" erwähnt wurde. Er hatte bereits den identischen Sachverhalt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens geltend gemacht. Während das LG Hamburg (Urt. v. 28.04.2006 - Az.: 324 O 993/05) in der 1.Instanz ihm damals noch Recht gegeben hatte, hob das OLG Hamburg (Urt. v. 20.02.2007 - Az.: 7 U 126/06) in der Berufung das Urteil auf und wies die Ansprüche ab.

Der Kläger machte seine Ansprüche nun im normalen Hauptsacheverfahren geltend. Zugleich begehrte er von Google keine Links auf Webseiten zu setzen, von denen wiederum auf andere, rechtswidrige Seiten verlinkt werde.

Die Hamburger Richter wiesen die Klage als unbegründet ab.

Bei den Snippets handle es sich um keine Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Denn der breiten Masse von Internet-Usern sei klar, dass die gezeigten Schlagworte nicht zwingend mit dem gezeigten Namen in Verbindung stehen müssten. Ein solcher Rückschluss liege schon deshalb fern, weil es sich um eine Suchmaschine handle, deren Eintragungen nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhe, sondern das Ergebnis eines automatisierten Vorgangs sei.

Auch eine Mitstörer-Haftung für die Verlinkung auf eine Webseite, die wiederum auf die rechtswidrige Seite eines Dritten verlinke, komme nicht in Betracht, denn andernfalls wäre eine uferlose, unzumutbare Haftung das Ergebnis.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen