Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Ingolstadt: Disco-Fotos bedürfen der Einwilligung des Abgebildeten

Das AG Ingolstadt hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 03.02.2009 - Az.: 10 C 2700/08) noch einmal klargestellt, dass die Veröffentlichung von Fotos, die in einer Diskothek gefertigt werden, auf der die abgebildete Person eindeutig identifizierbar ist, grundsätzlich der Einwilligung bedürfen.

Der Beklagte betrieb eine Webseite, auf der Bilder von Partyveranstaltungen veröffentlicht wurden. Der Kläger besuchte eine Party in einer Diskothek, auf der mehrere Fotos gefertigt wurden, die ihn zusammen mit einem Bekannten zeigten.

Diese Bilder veröffentlichte der Beklagte in der Folgezeit auf seiner Webseite.

Dies sei unzulässig, so das AG Ingolstadt. Vielmehr hätte der Beklagte die Einwilligung des Betroffenen einholen müssen.

Da der Kläger als Person eindeutig identifizierbar sei, läge auch keine Fotographie in die Menge hinein vor, bei denen eine Einwilligung ausnahmsweise entfalle.

Der Besuch einer Diskothek beinhalte nicht per se ein Einverständnis in die Anfertigung und Veröffentlichung des eigenen Bildnisses, auch wenn in vielen Lokalen inzwischen entsprechende Fotos gefertigt und zu Werbezwecken im Internet veröffentlicht würden.

Rechts-News durch­suchen

01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen
27. August 2026
Wer eine Gegendarstellung einfordert, muss als Urheber eindeutig erkennbar sein. Andernfalls scheitert der Anspruch aus formalen Gründen.
ganzen Text lesen
25. August 2026
Wer die Formulierungen, Metaphern und Bewertungen einer fremden Urteilsanalyse übernimmt, ohne sie als Zitat zu kennzeichnen, verletzt das…
ganzen Text lesen
04. August 2026
Wer einen Fernsehpreis verleiht, darf nicht den Eindruck erwecken, eine Staffel sei nur von zwei Regisseuren verantwortet worden, obwohl ein dritter…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen