Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Veröffentlichung von Nacktfotos von verschwundener Urlauberin rechtswidrig

Das LG Hamburg (Urt. v. 27.03.2009 - Az.: 324 O 990/06) hat entschieden, dass Nacktfotos im Rahmen der Berichterstattung einer im Urlaub verschwundenen Touristin rechtswidrig ist.

Im Jahr 1999 verschwand die Ehefrau des Klägers während eines gemeinsamen Urlaubs in Kuba. Der Ehemann wandte sich an die Beklagte, eine bekannte Boulevard-Zeitung. Diese berichtete in mehreren Artikeln über die Ereignisse, wobei der Gatte auch private Fotos zur Verfügung stellte.

4 Jahre später, im Jahr 2003, publizierte die Beklagte einen Bericht mit einem Nacktfoto des Klägers und seiner verschwundenen Ehefrau. Eine Einwilligung hierfür existierte nicht.

Die Hamburger Richter sahen darin eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung und sprachen dem Kläger 5.000,- EUR Schmerzensgeld zu.

Eine Einwilligung sei nicht entbehrlich gewesen, so die Richter. Zwar habe es sich bei dem Verschwinden der Ehefrau um ein zeitgeschichtliches Ereignis gehandelt. Jedoch habe dies zu keinem Zeitpunkt den Abdruck von Nacktfotos gerechtfertigt.

Rechts-News durch­suchen

25. Februar 2026
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem ausländischen…
ganzen Text lesen
09. Januar 2026
Ein Professor scheiterte mit seiner Klage gegen eine Studie über rechtsextreme Positionen weitgehend. Das Gericht stellte die Wissenschaftsfreiheit…
ganzen Text lesen
08. Januar 2026
Ein Journalist hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, von wem die Stiftung den Schabowski-Zettel gekauft hat. Das Presserecht wiegt schwerer als die…
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen