Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Namensnennung eines Straftäters in Online-Archiv rechtswidrig

In einer weiteren Entscheidung hat das OLG Hamburg (Urt. v. 10.03.2009 - Az.: 7 U 64/08) noch einmal klargestellt, dass die Veröffentlichung eines Straftäters in einem Zeitungsartikel eines Online-Archivs spätestens dann nicht mehr gerechtfertigt ist, wenn der Täter kurz vor der Haftentlassung steht und somit seine ungestörte Resozialisierung gefährdet ist.

Kurz nach der Begehung einer schweren Straftat (hier: Mord) überwiege im Zweifel zwar das aktuelle Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Schutzbedürfnis des Straftäters. Eine Namensnennung könne daher zu diesem Zeitpunkt durchaus gerechtfertigt sein.

Etwas anderes gelte jedoch, wenn die Tat bereits Anfang der 1990er Jahre geschehen sei und der Betroffene kurz vor der Haftentlassung stehe. In einem solchen Fall überwiege das Interesse des Täters auf Resozialisierung. Dem Informationsbedürfnis würde dadurch genüge getan, dass auch weiterhin über den Fall berichtet werden dürfe und nur die Erwähnung des Namens zu unterbleiben habe.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen