Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Keine Kundendaten für Versicherungsvertreter nach Beendigung des Vertreterverhältnisses

Der BGH hat aktuell entschieden (Urt. v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 28/06), dass ein Versicherungsvertreter seine ehemaligen Kundendaten nicht selbst nutzen darf.

Der Beklagte war selbstständiger Versicherungsmakler und reichte jahrelang von ihm vermittelte Versicherungsverträge bei der Klägerin, einer Versicherungsgesellschaft, ein. Nachdem die Versicherung das Vertragsverhältnis kündigte, schrieb der Beklagte 450 bestehende Kunden an, die er zum Teil selbst geworben hatte, um ihnen neue Verträge anzubieten.

Die Klägerin sah hierin einen Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen.

Zu Recht wie die höchsten deutschen Zivilrichter nun feststellten.

Auch wenn der Beklagte die Kunden selbst geworben habe, sei die Akquisition zugunsten der Klägerin erfolgt. Diese schriftlichen Daten dürfe der Beklagte grundsätzlich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht für eigene Zwecke benutzen. Einzige Ausnahme: Wenn der ausgeschiedene Mitarbeiter die Daten im Gedächtnis behalten habe.

Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn der Beklagte hatte die 450 ehemaligen Kunden aus seinen schriftlichen Aufzeichnungen heraus angeschrieben.

Rechts-News durch­suchen

01. September 2026
Die automatisierten Bonitätsscores einer Wirtschaftsauskunftei sind datenschutzrechtlich zulässig.
ganzen Text lesen
31. August 2026
Ein Kunde scheitert mit seiner DSGVO-Schadensersatzklage gegen ein Unternehmen, weil er keinen konkreten Schaden durch zwei Datenlecks nachweisen…
ganzen Text lesen
27. August 2026
Selbst wenn eine Behörde einen DSGVO-Auskunftsantrag für exzessiv hält, muss sie dem Antragsteller innerhalb der gesetzlichen Frist antworten und darf…
ganzen Text lesen
21. August 2026
Eine Videozuschaltung des in den USA lebenden Sachbeistands scheitert, da eine persönliche Teilnahme im Inland möglich ist und eine ausreichende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen