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LG München: Unternehmereigenschaft bei eBay-Angeboten

Das LG München (Urt. v. 07.04.2009 - Az.: 33 O 1936/08) hat entschieden, dass es bei einem eBay-Angebot für die Einordnung des Verkäufers als Unternehmer bereits ausreichend ist, wenn nicht alltägliche Waren bereits in geringem Umfang verkauft werden.

Der beklagte Unternehmer, der auf der bekannten Online-Plattform als Verkäufer auftrat, schloss das Gewährleistungsrecht wie folgt aus:

"Dies ist ein Privatverkauf ohne Garantie und Sachmängelhaftung."

Dies sei unzulässig, so das LG München, da es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer handle.

Allein der Umfang von Käufen und Verkäufen reiche vorliegend aus, um die Unternehmereigenschaft des Beklagten zu bejahen. Bei derartigen Waren, die hochpreisig und recht selten seien, seien an die Anzahl der getätigten Verkäufe keine hohen Anforderungen zu stellen. Bereits wenig verkaufte Gegenstände könnten dazu führen, dass eine Einstufung als Unternehmer im juristischen Sinn vorliege.

Darüber hinaus ergebe sich aus der Betriebsorganisation des Beklagten, dass eine unternehmerische Tätigkeit vorliege. Dafür spreche beispielsweise, dass er die Waren immer vorrätig habe und den Kunden die Möglichkeit gebe, Besichtigungstermine zu vereinbaren.

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