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OVG Brandenburg: Werbung des Senats für Ethikunterricht aus staatlichen Mitteln untersagt

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin hat heute in einer Eilentscheidung auf die Beschwerde des Vereins „Pro Reli“ dem Senat von Berlin untersagt, unter Einsatz staatlicher Mittel durch Anzeigenserien, Faltblätter oder sonstige Publikationen werbend für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten bei dem Volksentscheid über die Einführung eines Wahlpflichtfachs Ethik/Religion am 26. April 2009 einzutreten.

Hintergrund der Entscheidung ist die Absicht des Senats, durch eine Anzeige in mehreren Berliner Tageszeitungen seine ablehnende Haltung zu dem Volksentscheid zu veröffentlichen. Das Oberverwaltungsgericht sieht durch den Einsatz von staatlichen Mitteln die Chancengleichheit der Initiatoren von „Pro Reli“ verletzt. Es hat deshalb die anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom heutigen Tag geändert.

Beschluss des 3. Senats vom 23. April 2008 - Az.: OVG 3 S 43.09

Quelle: Pressemitteilung des OVG Brandenburg v. 23.04.2009

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