Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG Berlin: TK-Anbieter muss zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten keine Technik bereit halten - Teil 3

In einem weiteren Beschluss hat das VG Berlin (Beschl. v. 16.01.2009 - Az.: VG 27 A 331.08) die Verpflichtung eines Telekommunikation-Anbieters zur Einrichtung von Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig ausgesetzt.

Das VG Berlin hatte diese Frage bereits im Rahmen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) kritisch beleuchtet (VG Berlin, Beschl. v. 08.11.2007 - Az.: 27 A 315.07) und diese Problem schließlich dem BVerfG zur Beantwortung vorgelegt (Beschl. v. 02.07.2008 - Az.: VG 27 A 3.07). Eine Antwort des BVerfG steht bislang aus.

Im vorliegenden aktuellen Fall geht es inhaltlich um die identische Frage: Kann der Staat private Unternehmen verpflichten, technische Einrichtungen auf eigene Kosten vorzuhalten, obgleich es sich doch eigentlich um staatliche Aufgaben handelt?

Diese Frage stellt sich nun auch im Rahmen der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.

Der Beschluss entfaltet grundsätzlich keine allgemeine Wirkung für andere TK-Anbieter, sondern ist begrenzt auf die Parteien des Gerichtsverfahrens. D.h. andere TK-Anbieter müssen ebenfalls klagen, wenn sie für sich eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bewirken wollen.

Bereits im Oktober 2008 und Januar 2009 hatten andere TK-Anbieter identische Beschlüsse vor dem VG Berlin (Beschl. v. 17.10.2008 - Az.: VG 27 A 232.08 und Beschl. v. 16.01.2009 - Az.: VG 27 A 321.08) erwirkt.

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2026
Wenn keine konkreten Vorfälle vorliegen, ist es unverhältnismäßig und rechtswidrig, einen Schüler allein wegen des Tragens einer Smart-Brille von der…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer den Newsletter-Versand über Mailchimp abwickelt, muss sicherstellen, dass ausreichende Garantien für den Datentransfer in die USA bestehen.…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt durfte einen X-Beitrag mit der Losung "Alles für Deutschland" beanstanden, nicht aber dessen Sperrung…
ganzen Text lesen
02. Oktober 2026
Eine Datenschutzbehörde darf ein Beschwerdeverfahren zurückstellen, bis eine europaweit abgestimmte Klärung vorliegt. Sie ist nicht zu regelmäßigen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen