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Kategorie: Wirtschaftsrecht

AG Köln: Nicht immer Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Inanspruchnahme

Eine unberechtigte Inanspruchnahme begründet nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch des Betroffenen <link http: www.online-und-recht.de urteile erstattungsanspruch-auf-rechtsanwaltskosten-119-c-57-11-amtsgericht-koeln-20110608.html _blank external-link-new-window>(AG Köln, Urt. v. 08.06.2011 - Az.: 119 C 57/11).

Um ging um Wegerechte an einem Grundstück. Der Beklagte forderte die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Um diese unberechtigte Forderung abzuwehren, schalteten die Kläger einen Anwalt ein und forderte daraufhin die Begleichung der außergerichtlich angefallenen Anwaltskosten.

Das AG Köln lehnte einen Erstattungsanspruch ab.

Nicht jede unberechtigte Inanspruchnahme löse einen Schadensersatz aus. So bestehe eine Ersatzpflicht nicht, wenn der Anspruchsteller eine vertretbare rechtliche Beurteilung vorgenommen habe. 

Genau dies sei aber im vorliegenden Sachverhalt der Fall. Der Beklagte habe im Zuge der Auseinandersetzung einen Grundbuchauszug eingeholt, in dem die Kläger noch als Eigentümer des Grundbesitzes eingetragen gewesen seien. Dies stellte sich später als unzutreffend heraus. Angesichts dieser Umstände könne dem Beklagten kein Fehlverhalten vorgeworfen werden.

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