Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke durch "Welt am Sonntag" nur bei ausdrücklicher Einwilligung

Das LG Berlin <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile welt-am-sonntag-gewinnspiel-klausel-mit-erklaerung-fuer-werbezwecke-unzulaessig-4-o-89-09-landgericht-berlin-20091118.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.11.2009 - Az.: 4 O 89/09) hat der Zeitung "Welt am Sonntag" verboten, ihre aktuelle datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung weiterhin zu benutzen.

Der Verlag verwendete nachfolgende Klausel auf einem Teilnahme-Coupon:

"Ich bin damit einverstanden, dass die Welt am Sonntag meine Daten für Zwecke der Werbung, Marktforschung und Beratung nutzt und selbst oder durch Dritte verarbeitet und dass ich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail über weitere Angebote informiert werde."

Wie schon in dem Parallel-Verfahren der "Berliner Morgenpost" - LG Berlin <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile einwilligungserklaerung-fuer-reklame-bei-zeitschriften-abo-rechtswidrig-4-o-90-09-landgericht-berlin-20091118.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.11.2009 - Az.: 4 O 90/09) - stuften auch im vorliegenden Fall die Richter die Bestimmung als rechtswidrig und somit als unzulässig ein.

Zum einen werde der Kunde darüber im Unklaren gelassen, für wen und für welche Marketingmaßnahmen er seine persönlichen Daten zur Verfügung stelle. Darüber hinaus sei es zwingend erforderlich, dass eine derartige Klausel sich klar und deutlich von dem restlichen Teil des Coupons hervorhebe. Dies sei hier nicht der Fall.

Auch fehle es an einer ausdrücklichen Opt-In-Bestimmung, denn für die Zustimmung sei  auf dem Coupon weder ein gesondert anzukreuzendes Kästchen noch eine getrennt abzugebende Unterschrift vorgesehen.

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
20. Mai 2026
Ein Kreuzfahrtanbieter darf einen Agenturvertrag wegen Provisionsweitergabe nicht kündigen, da das Verbot gegen Kartellrecht verstößt.
ganzen Text lesen
20. Mai 2026
Ein Fitnessstudio darf die Handtuchpauschale nicht per E-Mail ohne Zustimmung des jeweiligen Mitglieds erhöhen.
ganzen Text lesen
14. Mai 2026
Das LG Bremen untersagt Mondelez, die 90-g-Milka-Schokolade ohne klaren Hinweis anzubieten, weil Verbraucher weiter eine Größe 100 g erwarten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen