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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Online-Bewertungsportal Ciao muss kritische Beiträge nicht löschen

Das Internet-Portal Ciao (<link http: www.ciao.de _blank external-link-new-window>www.ciao.de) ist nicht zur Löschung negativer Beiträge verpflichtet, die wahre Tatsachen wiedergeben und die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten <link http: www.online-und-recht.de urteile internet-bewertungsportal-ciao-nicht-zur-loeschung-negativer-beitraege-verpflichtet-325-o-206-09-landgericht-hamburg-20091027.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 27.10.2009 - Az.: 325 O 206/09).

Die Klägerin, ein Autovermietungsunternehmen, verlangte von dem Online-Bewertungsportal Ciao die Löschung eines bestimmten kritischen User-Beitrages. Ciao wurde von der Kanzlei Dr. Bahr vertreten.

In dem Posting beschwerte sich ein User über das Verhalten der Klägerin. Diese habe ihn aufgrund der Abwicklung eines angeblichen Schadens an dem gemieteten Auto "über's Ohr gehauen" . Er vermutete weiter, dass zu Unrecht Reparaturkosten abgerechnet worden seien. Insgesamt bewertete er die Klägerin mit den Worten "Nie wieder! Finger Weg! Besser etwas mehr bei einer anderen Autovermietung bezahlen. In der Summe komme ich dort billiger weg und spare mir dazu noch den Ärger".

Die Klägerin sah sich durch die Äußerungen in ihren Rechten verletzt und verlangte von Ciao die Löschung. und Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Zu Unrecht wie die Hamburger Richter nun entschieden.

Soweit das Posting Tatsachen enthalte, seien dies wahr und somit zulässig.

Die Aussage "Nie wieder! Finger weg!" und "Ich fühle mich über´s Ohr gehauen" seien rechtlich erlaubte Meinungsäußerungen, die die Grenze zur verbotenen Schmähkritik nicht überschreiten würden.

Der Klägerin stehe daher kein Unterlassungsanspruch zu.

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