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Kategorie: Onlinerecht

OLG Jena: Online-Maklervertrag ist Fernabsatzvertrag, der widerrufen werden kann

Ein über das Internet geschlossener Vertrag ist ein Fernabsatzvertrag und kann daher nach den allgemeinen Regeln widerrufen werden (OLG Jena, Urt. v. 04.03.2015 - Az.: 2 U 205/14).

Die Klägerin, eine Maklerin, forderte ihre Provision von dem Beklagten ein. Dieser wandte u.a. ein, dass er den Vertrag fernabsatzrechtlich widerrufen habe.

Zu Recht wie das OLG Jena entschied und die Klage abwies.

Die Regelungen für Fernabsatzverträge würden auch für den Maklerbereich gelten. Da die fernabsatzrechtlichen Bestimmungen auf europarechtlichen Grundlagen basieren würden, seien sie weit auszulegen.

Eine Erstattungspflicht für die bis zum Widerruf erbrachten Maklerleistungen treffe den Beklagten nicht, denn die Klägerin habe den Beklagten nicht vorab über die Rechsfolge hinreichend belehrt, so dass ihn grundsätzlich keine Rückerstattung treffe.

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