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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Online-Payment-Systeme benötigen eine BaFin-Lizenz

Das LG Köln (Urt. v. 29.09.2011 - Az.: 81 O 91/11) hat eine wegweisende Entscheidung zur Erlaubnispflicht bei Online-Payment-Systemen getroffen. 

Gestritten haben sich zwei Anbieter von zwei Online-Lieferdiensten, nämlich Pizza.de ./. Lieferheld.de.

Wie viele andere Webseiten bot Lieferheld.de für die Begleichung der angefallenen Bestell-Entgelte u.a. die Zahlungsmöglichkeit PayPal, Sofortüberweisung.de und Kreditkarte an. Das über PayPal vereinnahmte Geld rechnete Lieferheld.de monatlich mit den jeweiligen Lieferanten ab, wobei das Portal die ihm für die Inanspruchnahme von PayPal entstehenden Gebühren anteilig an die Lieferanten weiter gibt.

Die Klägerin, Betreiberin des Portals pizza.de, sah darin einen Wettbewerbsverstoß, denn nach <link http: www.gesetze-im-internet.de zag __8.html _blank external-link-new-window>§ 8 Abs. 1 Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz (ZAG) bedürfe es hierfür einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

In kurzen, knappen Worten stellen die Kölner Richter fest, dass Lieferheld.de aufgrund der fehlenden behördlichen Erlaubnis gegen § 8 Abs.1 ZAG verstößt und hierin zugleich ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß liege.

Obgleich Lieferheld.de primär ein Lieferdienst sei, komme das ZAG gleichwohl zur  Anwendung, so die Juristen. Das Portal handle bei der Nutzung der Online-Zahlungsmöglichkeit gewerbsmäßig. Das Gesetz fordere nicht, dass es dem Unternehmen in erster Linie um die Zahlungsdienste gehen müsse. Vielmehr würden auch auch sämtliche Zahlungsdienste erfasst, die - wie hier - lediglich als Nebendienst erbracht würden. 

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Eine Entscheidung mit hoher Sprengkraft. Sollte sich die Ansicht des LG Köln "verbreiten", so dürfte dies eine erhebliche Veränderung von Online-Payment-Systemen in der Praxis nach sich ziehen.

Das Urteil ist somit von außerordentlich hoher Praxisrelevanz.

Die nach § 8 Abs.1 ZAG erforderliche BaFin-Lizenz verlangt nämlich qualifizierte organisatorische und finanzielle Voraussetzungen. Gerade für kleinere und mittlere Internet-Portale dürfte der Aufwand sich in einem kaum vertretbaren Rahmen bewegen.

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