Das AG Detmold <link http: www.online-und-recht.de urteile computerspiel-wolfenstein-wegen-gewaltverherrlichung-verboten-3-gs-99-10-amtsgericht-detmold-20100119.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 19.01.2010 - Az.: 3 Gs 99/10) hat entschieden, dass das aktuelle PC-Spiel "Wolfenstein" (Australische Version) wegen Verbreitung Gewalt verherrlichender Inhalte in Deutschland verboten ist.
Das Computer-Game verstoße gleich mehrfach gegen die geltende Rechtsordnung und sei daher zu verbieten.
Zum einen würden zahlreiche verbotene, nationalsozialistische Symbole verwendet (z.B. Totenköpfe mit SS-Symbolen oder Hakenkreuze), was ein unzulässiges Verbreiten und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sei.
Zum anderen seien die Darstellungen (z.B. Explosionen von Köpfen oder Verstümmelung von Gegnern) derartig massiv, dass sie Gewalt verherrlichend seien.