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Kategorie: Wirtschaftsrecht

LG Frankfurt a.M.: Persönlichkeitsrechtsverletzende Aussagen über Polizeibeamten lösen 8000,- EUR Schadensersatz

Äußerungen, die geeignet sind, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Polizeihauptkommissars zu verletzen, lösen einen Schadensersatz von 8.000,- EUR aus. Darunter fallen Aussagen, die geeignet sind den Kommissar, gegen den ein strafrechtliches und disziplinarisches Ermittlungsverfahren läuft, vorzuverurteilen und vor seinen Kollegen zu diffamieren <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Frankfurt a.M., Urt. v. 07.03.2011 - Az.: 2-04 O 584/09).

Der Kläger war Polizeihauptkommissar, gegen den ein strafrechtliches und disziplinarisches Ermittlungsverfahren lief. Ihm wurde Betrug und Untreue im Amt vorgeworfen, so dass er während des laufenden Verfahrens suspendiert wurde. Die Polizei-Vizepräsidentin äußerte einer Team-Versammlung daraufhin, dass der Kläger in kriminelle Machenschaften verstrickt sei, dass sich die Kollegen von ihm fern halten sollten und dass sie persönlich dafür Sorge tragen werde, dass er nicht zurückkehren werde.

Die Frankfurter Richter sprachen dem Kläger 8.000,- EUR Schmerzensgeld zu.

Da die vorliegende Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts schwerwiegend gewesen sei, stehe dem Kläger ein Schmerzensgeldanspruch zu. 

Die Polizei-Vizepräsidentin habe sich zu einem Zeitpunkt geäußert, zu dem Ermittlungsverfahren noch liefen. Da die Verfahren im Nachhinein eingestellt worden seien, seien die Aussagen als Vorverurteilung zu sehen. Dabei habe gerade ein Vorgesetzter die Aufgabe, seine Mitarbeiter vor derartigen Vorverurteilungen zu schützen und neutral zu berichten.

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