Die Ausstrahlung eines TV-Interviews ist auch dann unzulässig, wenn der Interviewte zunächst in die Aufnahmen eingewilligt hatte, sein Einverständnis dann aber später widerruft <link http: www.online-und-recht.de urteile erteilte-einwilligung-in-tv-interview-kann-widerrufen-werden-12-o-309-10-landgericht-duesseldorf-20101027.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.2010 - Az.: 12 O 309/10).
Bei der Beklagten handelte es sich um einen Fernsehsender. Die Kläger waren die Mutter und der Großvater eines bei der Loveparade 2010 tödlich verunglückten Mädchens.
Kurz nach dem tödlichen Unfall gab der Großvater dem TV-Team ein Interview. Dabei wurden sowohl er als auch ein ungepixeltes Foto der Verstorbenen aufgenommen. Nachdem die Mutter des Mädchens gesehen hatte, dass der Großvater ein Interview gab, stellte sie ihn zur Rede. Nach einer kurzen Aussprache erklärten die Kläger, dass das Interview nicht ausgestrahlt werden soll. Der Opa zog seine zunächst erteilte Einwilligung zurück. Er habe das Interview zunächst als Trauerarbeit empfunden, wolle nun jedoch nicht auf Kosten der Enkelin im Fernsehen erscheinen.
Die Beklagten weigerten sich hiergegen und planten, das Interview auszustrahlen. Hiergegen richtete sich die Klage.
Sie erklärten, dass die Beklagten trotz der zunächst erteilten Einwilligung kein Recht hätten, das TV-Interview auszustrahlen. Auch wenn zu Beginn des Interviews die Zustimmung des Opas vorgelegen habe, dürfe dieser seine Meinung ändern und seine Einwilligung widerrufen.