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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Personensuchmaschine "123people.de" darf im Internet frei zugängliche Bilder veröffentlichen

Das LG Hamburg hat eine weitere wichtige Entscheidung <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile personensuchmaschine-123people-de-darf-oeffentlich-verfuegbare-fotos-verbreiten-325-o-448-09-landgericht-hamburg-20100616.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.06.2010 - Az.: 325 O 448/09) in Sachen Personensuchmaschinen und Urheberrecht getroffen.

Die Klägerin ging gegen den Anbieter "123people.de" vor, weil dieser bei seinen Suchergebnissen ein Foto der Klägerin anzeigte. Das Bildnis war zuvor - mit Zustimmung der Klägerin - auf der Webseite eines Dritten online eingestellt wurden.

Die Hamburger Richter wiesen die Klage ab.

Die Klägerin habe - zumindest stillschweigend - in die nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen eingewilligt. Hierzu gehöre grundsätzlich auch, dass das Bild auf Personensuchmaschinen angezeigt werde.

Für die Rechtmäßigkeit spreche insbesondere, dass "123people.de" die Grafiken weder dauerhaft noch temporär zwischenspeichere. Vielmehr erfolge eine direkte Verlinkung auf die Original-Datei. Werde diese gelöscht, werde der Inhalt auf "123people.de" auch nicht mehr angezeigt.

Zudem sei die Webseite, auf der Foto ursprünglich eingestellt worden war, suchmaschinen-optimiert. Auch dieser Umstand spreche für eine Einwilligung seitens der Klägerin.

Die Hamburger Richter berufen sich ausdrücklich auf die "Google Thumbnail"-Entscheidung  des BGH <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-thumbnails-keine-rechtswidrige-urheberrechtsverletzung-i-zr-69-08-bundesgerichtshof--20100429.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 69/08).

Das Hamburger Urteil liegt auf einer Linie mit dem OLG Köln <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile foto-einstellung-bei-facebook-ist-konkludente-einwilligung-auch-fuer-personensuchmaschine-123people-15-u-107-09-oberlandesgericht-koeln-20100209.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.02.2010 - Az.: 15 U 107/09), wonach das ungeschützte Einstellen eines Fotos bei Facebook zugleich eine konkludente Einwilligung ist, dass Personen-Suchmaschinen wie "123people" die Bilder verwenden dürfen.

Siehe dazu auch unseren beiden Podcasts <link http: www.law-podcasting.de aktuelle-urteile-zu-personensuchmaschinen-teil-1 _blank external-link-new-window>"Aktuelle Urteile zu Personensuchmaschinen - Teil 1" und <link http: www.law-podcasting.de aktuelle-urteile-zu-personensuchmaschinen-teil-2 _blank external-link-new-window>"Aktuelle Urteile zu Personensuchmaschinen - Teil 2".


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