Eine öffentliche Internetversteigerung durch einen Gerichtsvollzieher umfasst auch die Verpflichtung, den versteigerten Artikel im Versandfall ordnungsgemäß zu verpacken. Maßgeblich sind die Verpackungsbedingungen des jeweiligen Versandunternehmens <link http: www.online-und-recht.de urteile internetversteigerung-durch-gerichtsvollzieher-umfasst-pflicht-zu-ordnungsgemaesser-verpackung-10-o-672-11-landgericht-magdeburg-20111124.html _blank external-link-new-window>(LG Magdeburg, Urt. v. 24.11.2011 - Az.: 10 O 672/11).
Über eine Justizauktion hatte der Kläger einen Kaffeeautomaten bei einer Online-Versteigerung erworben. Der zuständige Gerichtsvollzieher schickte ihm die Ware, die jedoch beschädigt ankam.
Daraufhin nahm der Kläger das Land wegen Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch.
Das LG Magdeburg bejahte die grundsätzliche Anwendbarkeit der Haftungsvorschriften. Der zuständige Mitarbeiter, hier der Gerichtsvollzieher, sei verpflichtet, die Ware so ordnungsgemäß verpacken zu lassen, so dass sie unbeschädigt beim Empfänger ankomme.
Diese Pflicht sei jedoch eingehalten worden. Die Kaffeemaschine sei entsprechend den Versandbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens verpackt worden, so dass der Beklagtenseite kein Vorwurf zu machen sei.