Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG München: Plakative Jackpot-Reklame von Lotto rechtswidrig

Die Werbung der Lotterie "6 aus 49" ist unzulässig, wenn der Jackpot plakativ und blickfangmäßig in den Vordergrund tritt und damit der besondere verbotene Anreizcharakter zur Spielteilnahme gefördert wird <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile blickfangmaessige-lotto-jackpot-werbung-unzulaessig-29-w-1209-10-oberlandesgericht-muenchen-20100427.html _blank external-link-new-window>(OLG München, Beschl. v. 27.04.2010 - Az.: 29 W 1209/10).

Der Beklagte warb in vielen Tageszeitungen und auf Werbetafeln für die Lotterie "6 aus 49", wobei er die Höhe des Jackpots in großen Buchstaben und farblich abgesetzt herausstellte.

Die Münchener RIchter stuften dies als nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag verbotene Werbung ein.

Die Hervorhebung der Gewinnsumme sei ein unzulässiger Anreiz. Der Verbraucher werde seinen Blick nur auf den Jackpot richten und dadurch unerlaubt emotional beeinflusst.


Rechts-News durch­suchen

03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen
23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
16. Juli 2026
Wer als Spielhallenbetreiber mehrfach gegen die Aufsichtspflicht verstößt und wirtschaftliche Gründe als Rechtfertigung anführt, muss mit dem…
ganzen Text lesen
04. Juni 2026
Wer in seiner Gaststätte illegales Glücksspiel duldet, verliert die behördliche Schankerlaubnis.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen