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Kategorie: Onlinerecht

AG Frankfurt a.M: Rechtswidriger Musik-Download in Tauschbörse rechtfertigt Zahlung von 150 EUR

Das AG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.01.2010 - Az.: 31 C 1078/09-78) hat entschieden, dass der rechtswidrige Download eines Musikstückes aus einer P2P-Tauschbörse einen Schadensersatzanspruch von 150,- EUR rechtfertigt.

An der amtsgerichtlichen Entscheidung ist insbesondere interessant, dass die ebenfalls geltend gemachten anwaltlichen Abmahnkosten vollständig zurückgewiesen wurden.

Es sei kein erstattungsfähiger Schaden entstanden. Die Rechteinhaberin, DigiProtect, und ihr Anwalt hätten für die außergerichtlichen Abmahnungen lediglich ein Pauschalhonorar vereinbart und nicht die Begleichung auf Basis der gesetzlichen Gebühren.

Insofern könne DigiProtect nun nicht die Begleichung der gesetzlichen Anwaltsgebühren verlangen. Vielmehr stünde dem Unternehmen gar kein Ersatzanspruch für diese Tätigkeit zu.

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