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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: "Scheiß RTL" auf T-Shirts ist rechtswidrige Markenverletzung

Das Logo "Scheiß RTL" auf einem T-Shirt ist eine unerlaubte Markenverletzung <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs koeln lg_koeln j2012 _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 25.09.2012 - Az.: 33 O 719/11).

Es handle sich um eine markenmäßige Verwendung. Es sei seit längerem üblich, dass Marken als großflächiger Aufdruck auf der Brust- oder Rückseite, insbesondere von T-Shirts und Pullovern aufgebracht würden. Der Verbraucher wisse, dass ihm Marken an prominenter Stelle alleinstehend und in einer auffälligen Präsentation begegneten.

Die Gestaltung des T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL" sei geeignet, die Wertschätzung des bekannten TV-Senders zu beeinträchtigen. Denn die Wortwahl stelle eine gewollte und beabsichtigte Herabwürdigung der Marke dar.

Auf die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit könne der Beklagte sich hingegen nicht berufen. Denn die Äußerung sei eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung. 

 

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