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Kategorie: Wettbewerbsrecht

VG Arnsberg: Slowakischer Doktortitel darf in Deutschland nicht mit "Dr." abgekürzt werden

Das VG Arnsberg <link http: www.online-und-recht.de urteile auslaendischer-doktor-titel-doctor-prav-berechtigt-nicht-zur-abkuerzung-dr-verwaltungsgericht-arnsberg-20090416.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 16.04.2009 - Az.: 9 L 45/09) hat entschieden, dass der Erwerb des slowakischen akademischen Grades "doctor prav" nicht dazu berechtigt, in Deutschland den Doktor-Titel mit der Abkürzung "Dr." zu tragen.

Der Kläger, ein Rechtsanwalt, erwarb in der Slowakei den akademischen Status "doctor prav". Zuvor hatte ihm die zuständige Ordnungsbehörde mitgeteilt, dass er den Titel in Deutschland mit der Abkürzung "Dr." tragen dürfe.

Nachdem der Kläger den Titel erlangt hatte, weigerte sich das Amt jedoch plötzlich, den Grad anzuerkennen und erließ vielmehr eine Untersagungsverfügung.

Zu Recht wie das VG Arnsberg nun entschied.

Zum einen werde der Titel in der Slowakei selbst nicht mit "Dr." abgekürzt, sondern mit "JUDr.". Es gebe keinen sachlichen Grund von dieser Bezeichnung abzuweichen.

Zum anderen entsprechende der ausländische Grad nicht einem inländischen Doktortitel. Nach der maßgeblichen Bolognia-Klassifikation erreiche der ausländische Abschluss nicht die erforderliche Qualifikation.

 

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