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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Speicherung von IP-Adresse und Daten "auf Vorrat" nicht zulässig

Ein Rechteinhaber hat keinen Anspruch darauf, dass ein Internet-Provider verpflichtet wird, "auf Zuruf" IP-Adressen zu speichern und darüber Auskunft zu geben <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-anspruch-auf-auskunft-von-ip-adresse-und-daten-auf-zuruf-i-20-u-136-10-oberlandesgericht-duesseldorf-20110315.html _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2011 - Az.: I-20 U 136/10).

Der Kläger war der Rechteinhaber an mehreren Musikwerken. Der Internet-Provider sollte verpflichtet werden, dem Kläger künftig "auf Vorrat" Zugriff auf die Verkehrsdaten ermöglichen. Dies hielt der Beklagte für rechtswidrig, da eine Vorratsspeicherung nicht stattfinde und die jeweilige Verletzungshandlung im Einzelfall vorliegen müsse. Ein Anspruch "auf Zuruf" bestehe daher nicht.

Diese Ansicht teilten auch die Düsseldorfer Richter.

Für den vorliegend geltend gemachten Anspruch "auf Zuruf" gebe es keine gesetzliche Grundlage. Die aktuellen Rechtsnormen erlaubten nur im Falle einer offensichtlichen Rechtsverletzung einen Auskunftsanspruch.

Hierfür müsse im Einzelfall ein Rechtsverstoß nachgewiesen werden. Der Kläger begehre hier aber einen Anspruch auf erst zukünftig stattfindende Rechtsverstöße. Dies sei nicht möglich.

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