Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wirtschaftsrecht

OVG Münster: Stadtbücherei Münster darf ihren Nutzern keine kritischen Anmerkungen zu ausgeliehenen Büchern mitteilen

Die Stadtbücherei Münster muss einen warnenden Hinweis zu einem Buch entfernen, da er die Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte des Autors verletzt.

Die Stadt Münster hat den Einordnungshinweis “Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.”, der in den beiden Exemplaren eines in der Stadtbücherei vorgehaltenen Buchs angebracht ist, zu entfernen. 

Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und dem Eilantrag des Autors insoweit stattgegeben. 

Seine Beschwerde gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster hatte damit Erfolg.

Zur Begründung hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen ausgeführt:

Der Einordnungshinweis verletzt den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. 

Im Buch enthaltene Meinungen werden durch den Hinweis negativ konnotiert und ein potentieller Leser könnte von der Lektüre abgehalten werden. 

Diese Grundrechtseingriffe sind nicht gerechtfertigt, weil sie nicht von der Aufgabenzuweisung im Kulturgesetzbuch NRW gedeckt sind. 

Zwar mag der Stadtbücherei das Absehen von der Anschaffung des Buches freigestanden haben. 

Aus den den öffentlichen Bibliotheken vom Gesetzgeber zugewiesenen Kultur- und Bildungsaufgaben ergibt sich jedoch keine Befugnis zur negativen Bewertung von Medien im Bestand der Bibliothek in Form eines Einordnungshinweises. 

Vielmehr liegt der Fokus der gesetzlichen Regelungen darauf, den Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek als mündigen Staatsbürgern eine selbstbestimmte und ungehinderte Information zu ermöglichen und sich – ohne insoweit gelenkt zu werden – dadurch eine eigene Meinung zu bilden.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 5 B 451/25 (I. Instanz: VG Münster 1 L 59/25)

Quelle: Pressemitteilung des OVG Münster v. 08.07.2025

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Solange eine Überweisung formal korrekt und gedeckt ist, kann von der Bank keine Warnung vor möglichem Betrug verlangt werden, auch wenn Geld auf ein…
ganzen Text lesen
16. Oktober 2026
Wer den Zug zum Flughafen zu knapp wählt, trägt das Risiko von Verspätungen selbst.
ganzen Text lesen
09. Oktober 2026
Die Bundesnetzagentur darf die Deutsche Bahn weder zur Reservierung von Streckenkapazitäten für Wettbewerber noch zur Öffnung ihrer Lounges für…
ganzen Text lesen
08. Oktober 2026
Gerade das Bestehen einer D&O-Versicherung kann zur Millionenhaftung eines Arbeitnehmers führen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen