Die Kündigung sämtlicher Vereinbarungen über die Belieferungen der TV-Basisinformationen durch die ProSiebenSat.1-Senderfamilie stellt einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung dar und verletzt die Rechte der Zeitschriften-Verlage "TV Movie" und "TV Movie Digital", so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile prosieben-und-sat-1-unterliegen-im-streit-mit-tv-movie-315-o-650-08-landgericht-hamburg-20090610.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 10.06.2009 - Az.: 315 O 650/08).
Die Antragsgegnerin war die ProSiebenSat.1-Senderfamilie. In der Vergangenheit war es üblich, dass die Antragsgegnerin den Zeitschriften "TV Movie" und "TV Movie Digital" Basisprogramminformationen kostenlos zur Verfügung stellten. Im Jahr 2008 führte die ISenderfamilie neue AGB ein, die für die Belieferung der Informationen eine Vergütung vorsahen. Die Zeitschriftenverlage weigerten sich die geänderten AGB anzunehmen, woraufhin die Antragsgegnerin sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien kündigte.
Dagegen wehrten sich die Antragsteller und ersuchten gerichtliche Hilfe.
Die Richter gaben den TV-Zeitschriften weitgehend Recht. Die Kündigung sämtlicher Vereinbarungen stelle einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung dar. Die Androhung, jegliche für die Zeitschriften notwendigen Programminformationen abzuschneiden sei eine unbillige Behinderung.