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Kategorie: Onlinerecht

AG München: Unerlaubter Upload eines Hörbuchs in P2P-Tauschbörse kostet 300,- EUR Schadensersatz

Der unerlaubte Upload eines Hörbuchs in P2P-Tauschbörse begründet einen Schadensersatzanspruch iHv. 300,- EUR <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(AG München, Urt. v. 29.10.2014 - Az.: 58 C 2576/13).

Die Beklagte hatte unerlaubt ein Hörbuch in einer P2P-Tauschbörse zum Download angeboten.

Das Münchener Amtsgericht schätzte den eingetretenen Schaden nach freiem richterlichen Ermessen. Der Rechteinhaber könne bei der Verletzung von Urheberrechten den Schaden in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr verlangen.

Der angesetzte Betrag sei angesichts der gerichtsbekannten Funktionsweise einer Internet-Tauschbörse angemessen, da mit jedem Herunterladen eine weitere Downloadquelle eröffnet werde.

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