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Kategorie: Wettbewerbsrecht

EuGH: Unlautere vergleichende Werbung bei Gegenüberstellung von Kassenbons

Die Gegenüberstellung von Kassenbons zweier Mitbewerber stellt keine zulässige vergleiche Werbung dar <link http: www.online-und-recht.de urteile gegenueberstellung-von-kassenbons-verschiedener-unternehmen-in-werbung-unzulaessig-c-159-09-europaeischer_gerichtshof--20101118.html _blank external-link-new-window>(EuGH, Urt. v. 18.11.2010 - Az.: C-159/09).

Bei dem Kläger handelte es sich um eine deutsche Handelskette. Diese verkaufte in ihren Geschäften hauptsächlich Lebensmittel und Haushaltswaren. Ein konkurrierendes Unternehmen warb damit, günstiger zu sein, als der Kläger. In der streitigen Werbung waren zwei Kassenbons der beiden Parteien zu sehen, welche die identischen Produkte zeigten. Anhand des Preises konnte der Kunde feststellen, dass er die selben Produkte zu einem geringeren Preis bei der Beklagten erwerben könne. Eine weitere Erläuterung fand sich in der Werbung nicht.

Die Europa-Richter bejahten eine Rechtsverletzung.

Die Voraussetzungen der vergleichenden Werbung seien im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

Der Kunde werde im Unklaren über die Bedingungen des Vergleichs gelassen. Er werde nicht über die Unterschiede der Waren aufgeklärt und erhalte keine Informationen über den angepriesenen Preisunterschied.

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