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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Frankfurt a.M.: Unwirksame Klausel von Reiseveranstalter zu Rücktritt erst bei 10% Preisänderung

Die Klausel eines Reiseunternehmens, dass der Kunde erst bei Preisänderungen von mehr als 10% vom Vertrag zurücktreten darf, ist unwirksam <link http: www.online-und-recht.de urteile agb-klausel-zu-ruecktrittsrecht-bei-mehr-als-10-prozent-preisaenderung-unwirksam-14-o-127-09-landgericht-frankfurt_am_main-20110331.html _blank external-link-new-window>(LG Frankfurt a.M., Urt. v. 31.03.2011 - Az.: 14 O 127/09).

Der Beklagte war Reiseveranstalter und verwendete nachfolgende AGB:

"Preisänderungen von mehr als 10% vom Gesamtpreis berechtigen den Reisegast zum kostenlosen Reiserücktritt innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden der Preisänderung."

Die Frankfurter Richter stuften die Bestimmung als rechtswidrig ein.

Die Regelung weiche vom gesetzlichen Leitbild ab und benachteilige den Kunden in unangemessener Weise. Denn ein Rücktrittsrecht bestehe für den Kunden hiernach nicht erst bei Preisänderungen von mehr als 10%, sondern laut Gesetz schon bei mehr als 5%.

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