Das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile mehrstufiges-vertriebssytem-mit-mindestabnahme-unzulaessige-kundenwerbung-327-o-296-09-landgericht-hamburg-20090813.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.08.2009 - Az.: 327 O 296/09) hat noch einmal bekräftigt, dass es eine unzulässige, progressive Kundenwerbung ist, wenn der Beitritt von einer monatlichen Mindest-Warenabnahme und der Zahlung von Einstandspreisen abhängig gemacht wird. Ein derartiges, mehrstufiges System ist wettbewerbswidrig.
ie Parteien waren Wettbewerber und stritten um die Zulässigkeit des Vertriebssystems der Beklagten. Das System war mehrstufig aufgebaut. Es mussten monatlich mindestens 80,- EUR für den Kauf verschiedener Produkte gezahlt werden. Je mehr Waren der Teilnehmer abnahm, desto eher qualifizierte er sich für die nächst höhere Stufe. Dies war notwendig, um überhaupt Provision für die Anwerbung neuer Vertriebspartner zu erhalten. Je höher jemand auf einer Stufe des Systems gelangt war, desto größer fiel die Beteiligung am Umsatz der unteren Ebenen aus.
Bei einem derartigen Vertriebssystem handle es sich um unzulässige, progressive Kundenwerbung, die wettbewerbswidrig sei, so die Hamburger Richter. Zulässig wäre dieses Multi-Level-Marketing-System nur, wenn der Eintritt nicht von einem Einstandspreis abhängig gemacht werden und der Verkauf der Waren an außenstehende Dritte an vorrangiger Position stehen würde.