Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Dresden: Vergabe der Dienstleistungskonzession für "dresden.de" vorerst gestoppt

Mit seinem am Dienstag, dem 13. August 2013, verkündeten Urteil hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden der Landeshauptstadt Dresden untersagt, ihr Verfahren zur Vergabe einer  Dienstleistungskonzession zur Vermarktung und zum Betrieb der Internetseite  "www.dresden.de" durch Zuschlag auf der Basis von Wertungskriterien abzuschließen, deren konkreter Inhalt den Bietern nicht vor Abgabe von deren Angeboten bekannt gemacht worden ist.

Dem war eine Beschwerde der bisherigen Inhaberin der Dienstleistungskonzession für das Stadtportal der Landeshauptstadt Dresden vorausgegangen.

Der Senat hat damit einen vorbeugenden Rechtsschutz im Vergabebereich auch dann als zulässig angesehen, wenn ein bestimmtes Auftragsvolumen nicht erreicht wird. Der Konzessionsinhaber erhält hier von der Landeshauptstadt für den Betrieb des Stadtportals anstelle einer Vergütung die Befugnis, diese Internetseite(n) wirtschaftlich zu nutzen.

Seine Entscheidung hat der Senat mit dem vergaberechtlichen Transparenzgebot begründet. Dies erfordere, die Kriterien, auf die es dem Auftraggeber ankomme, schon in den Vergabeunterlagen so zu konkretisieren, dass der Bieter die dahinterstehenden Wertungspräferenzen des Auftragsgebers erkennen und sein Angebot danach einrichten kann. Dies sei hier bei dem Wertungskriterium »Vermarktungskonzept« nicht der Fall gewesen. Die Landeshauptstadt habe über die Frage, was sie unter diesem Wertungskriterium erwartet und positiv bewerten will, noch nach Kenntnis der eröffneten Angebote eine Diskussion geführt.

Die Antragstellerin kann hingegen nicht verlangen, dass die Landeshauptstadt ungeachtet möglicher Korrekturen am Vergabeverfahren jegliche Entscheidung zu Gunsten eines anderen Bieters vorläufig unterlässt. Die Landeshauptstadt kann ihr vergaberechtswidriges Verhalten innerhalb des Verfahrens korrigieren.

Gegen die Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel statthaft.

Urteil vom 13. August 2013
S. GmbH ./. Landeshauptstadt Dresden Az: 16 W 439/13

Quelle: Pressemitteilung des OLG Dresden v. 13.08.2013

Rechts-News durch­suchen

22. Mai 2026
Eine blinde Patientin erhält keine Entschädigung, weil das AGG keine zusätzlichen Betreuungsleistungen von privaten Rehakliniken verlangt.
ganzen Text lesen
22. Mai 2026
Der Kreis muss die deutsche Pfandpflicht für dänische Kunden in Grenzshops durchsetzen.
ganzen Text lesen
20. Mai 2026
Ein Kreuzfahrtanbieter darf einen Agenturvertrag wegen Provisionsweitergabe nicht kündigen, da das Verbot gegen Kartellrecht verstößt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Inkassodienstleister dürfen Kartellschäden bündeln, müssen bei Überlastung aber die Verfahren trennen, sonst ist die Klage unzulässig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen