Die Äußerung eines Vermieters "Die Wohnung wird nicht an Neger, äh… Schwarzafrikaner und Türken vermietet" ist diskriminierend und verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, so das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile schadensersatz-wegen-rechtsverletzender-aeusserung-neger-ueber-mietinteressent-24-u-51-09-oberlandesgericht-koeln-20100119.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.01.2010 - Az.: 24 U 51/09).
Die Kläger, ein Paar schwarzafrikanischer Herkunft, wollten eine Wohnung besichtigen. Sie erhielten von der Wohnungsverwaltung jedoch eine Ablehnung mit der Aussage:
"Die Wohnung wird nicht an Neger, äh… Schwarzafrikaner und Türken vermietet"
Sie sahen hierdurch ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und klagten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die Kölner Richter gaben den Klägern Recht.
Sowohl die Aussage "Neger" als auch der Umstand, dass die Kläger aufgrund ihrer Hautfarbe keine Möglichkeit erhielten, die Wohnung überhaupt anzuschauen, stelle eine Ausgrenzung und Stigmatisierung dar.