Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Verstoß gegen Impressumspflicht rechtfertigt 2.000 EUR Streitwert

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht bei Webseiten rechtfertigt einen Streitwert von 2.000,- EUR <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Celle, Beschl. v. 14.06.2011 - Az.: 13 U 50/11).

Der Antragsteller erwirkte wegen Verletzung von telemedienrechtlichen Informationspflichten eine einstweilige Verfügung. Der Streitwert für dieses Verfahren wurde auf 7.500,- EUR festgelegt.

Der Antragsgegner legte gegen die Höhe des Streitwerts Rechtsmittel ein.

Die Celler Richter stuften den Betrag mit 2.000,- EUR ein. Die Summe sei niedriger als ursprünglich anzusetzen.

Dies liege daran, dass die Verletzung der monierten Impressumspflicht Mitbewerber in aller Regel nicht wesentlich beeinträchtige. Ein nennenswerter Vorteil sei darin nicht zu sehen. Die Gefahr, dass sich ein Kunde deshalb für einen Mitbewerber entscheide, sei sehr gering.

Da der Sachverhalt überschaubar und der Verstoß äußerst gering sei, sei ein Streitwert von 2.000,- EUR angemessen, aber auch ausreichend. 

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen